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Gifhorn|Autostrom

Ladestrom für Zuhause

Mit dem Stromtarif Gifhorn|Autostrom laden Sie Ihr E-Fahrzeug zu 100 % mit Ökostrom und profitieren von günstigen Konditionen. Um den günstigen Tarif nutzen zu können, benötigen Sie einen separaten Stromzähler zusätzlich zum normalen Haushaltstromzähler. Elektrofahrzeuge, die zu Hause laden werden auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes als sogenannte „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ behandelt.

 

Autostrom Stadtwerke Gifhorn

Unsere aktuellen Preise

Stand: 1. Januar 2025
Jahresabnahme
von 0 bis
kWh
0
Grundpreis/Monat (brutto)
Euro
9, 0
Arbeitspreis/kWh (brutto)
Cent
23, 0

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Zertifikat
AGB
Auftrag / Vertrag

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben unberührt.

Die Preise enthalten die Preisbestandteile gemäß Ziff. 6.1 der AGB und sind Bruttopreise inklusive der Umsatzsteuer von derzeit 19 %. 

Die angegebenen Arbeitspreise enthalten außerdem seit dem 01.01.2025 folgende Preisbestandteile gemäß
Ziff. 6.3 der AGB: den Aufschlag für besondere Netznutzung für den Jahresverbrauch an einer
Entnahmestelle bis 1.000.000 kWh von netto 1,558 Cent/kWh (brutto 1,85 Cent/kWh)
– bestehend aus der § 19 StromNEV-Umlage, dem Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung
und der Wasserstoffumlage (deren Kosten derzeit nicht eigenständig erhoben, sondern in die § 19
StromNEV-Umlage eingerechnet werden) sowie die Stromsteuer von derzeit netto 2,050 Cent/kWh (brutto
2,44 Cent/kWh).

Die angegebenen Grundpreise gelten nur für Eintarifzähler.

Diese Preise gelten im Netzgebiet der LSW Netz GmbH & Co. KG.

Voraussetzung zur Energielieferung ist der Betrieb einer modernen Messeinrichtung oder ein intelligentes
Messsystem gemäß §2 MsbG oder eine sonstige Messeinrichtung (z.B. einen
Niederspannungs-Eintarifzähler) als unterbrechbare Verbrauchseinrichtung, die ausschließlich den
Stromverbrauch Ihrer installierten Ladeeinrichtungen für Elektromobilität misst. Wenn eine der
Voraussetzungen für die Stromlieferung nicht oder nicht mehr vorliegt, kann der Vertrag mit einer Frist von
einem Monat zum Monatsende in Textform (z.B. Brief, E-Mail, Fax) gekündigt werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung elektrischer Energie

Kontaktieren Sie uns:

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