Gasspeicherumlage steigt zum 1. Juli 2023
Die Trading Hub Europe GmbH (THE) hat am 15. Mai 2023 die Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage) festgelegt. Zum 1. Juli 2023 steigt die Gasspeicherumlage von 0,059 ct/kWh (brutto 0,06 ct/kWh) auf 0,145 ct/kWh (brutto 0,16 ct/kWh).
Hintergrund der Erhebung der Gasspeicherumlage ist die Novelle des EnWG, die insbesondere Füllstandsvorgaben für Speicher vorsieht, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Die nächstmalige Festsetzung der Speicherumlage erfolgt zum 1. Januar 2024.
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