Gasspeicherumlage steigt zum 1. Januar 2024
Die Trading Hub Europe GmbH (THE) hat die neue Höhe der Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage) festgelegt. Zum 1. Januar 2024 steigt die Gasspeicherumlage von 0,145 ct/kWh (brutto 0,16 ct/kWh bei 7% MwSt.) auf 0,186 ct/kWh (brutto 0,20 ct/kWh bei 7% MwSt.).
Hintergrund der Erhebung der Gasspeicherumlage ist die Novelle des EnWG, die insbesondere Füllstandsvorgaben für Speicher vorsieht, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Die nächste Festsetzung der Speicherumlage erfolgt zum 1. Juli 2024.
Informationen zum CO2-Preis
Seit dem Jahr 2021 fällt aufgrund von Belastungen aus dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem BEHG ein CO2-Preis für Erdgas an. Dieser soll Anreize für ein umweltschonendes Verhalten setzen. Ab dem 1. Januar 2024 erhöht sich dieser CO2-Preis.
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Presse und Aktuelles
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GWG und Stadtwerke treiben E-Mobilität in Gifhorn voran
In den Wohnquartieren der GWG wurden zwölf neue Ladestationen für E-Fahrzeuge installiert, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.
Änderung der Öffnungszeiten ab dem 01.04.2023
Ab 01.04.2023 ändern sich die Öffnungszeiten im Kundenbüro der Stadtwerke Gifhorn in der Torstraße 7.