Am 29. September 2022 hat die Bundesregierung bekannt gegeben, dass die Gasbeschaffungsumlage, die am 1. Oktober wirksam werden sollte, gestoppt wird. Auch soll in den nächsten Tagen im Oktober das Gesetzgebungsverfahren zur Senkung der Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme von 19 % auf 7 %, mit Wirkung ebenfalls ab 1. Oktober, abgeschlossen werden.
Die Stadtwerke Gifhorn werden selbstverständlich alle genannten Änderungen beachten. Die Umsetzung benötigt allerdings technisch bedingt ein paar Tage Zeit. Wir bitten um Ihr Verständnis und ein wenig Geduld.
Die Gasspeicher-Umlage bleibt!
Was ist die Gasspeicher-Umlage?
Mit der Gasspeicher-Umlage soll die Befüllung der Gasspeicher in Deutschland für den Winter finanziert werden. Die Umlage soll die Beschaffungskosten decken, die der Firma Trading Hube Europe (THE) zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit Gas entstehen. Die Umlage wird voraussichtlich bis zum 31. März 2025 erhoben und beträgt 0,059 Cent/Kilowattstunde. Die gesetzliche Grundlage ist § 35 a-g EnWG.
Was bedeutet das für den Erdgaskunden der Stadtwerke Gifhorn?
Für alle Erdgaskunden in unseren Sonderprodukten ergibt sich eine Preiserhöhung auf Grundlage der Umlage von insgesamt 0,059 Cent/Kilowattstunde ab dem 1. Oktober 2022. Diese Preiserhöhung geben die Stadtwerke Gifhorn an ihre Kundinnen und Kunden weiter.
Welche Änderungen ergeben sich für mich?
Für eine vierköpfige Familie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr würden sich die Jahreskosten mit dem Produkt Gifhorn|Klimagas wie folgt berechnen:
Arbeitspreis: 20.000 kWh x (0,1721 Euro/kWh + 0,00059 Euro/kWh) = 3.453,80 Euro netto (3.695,57 Euro brutto mit 7 % USt.)
Grundpreis: 12 Monate x 12,605 Euro = 151,26 Euro netto (161,85 Euro brutto mit 7 % USt.)
Unser Tipp!
Mehrkosten verkraftet man besser, wenn man sie zeitlich auf mehrere Abschläge verteilt. Schützen Sie sich schon jetzt vor Nachzahlungen in der Jahresrechnung und erhöhen Sie Ihren Abschlag im MEIN|PORTAL oder melden Sie sich bei unserem Kundenservice.
Den größten Effekt hat man jedoch, wenn man Energie einspart. Das gilt für den Erdgas- ebenso wie für den Stromverbrauch. Schauen Sie sich unsere Energiespartipps an.