Telefon 05371 8393-789
E-Mail: service@stadtwerke-gifhorn.de​

05371 8393-789 | service@stadtwerke-gifhorn.de

Telefon: 05371 8393-789 | E-Mail: service@stadtwerke-gifhorn.de

Umziehen in Gifhorn

Ob Strom oder Erdgas: Unsere Produkte liefern wir Ihnen gerne auch in Ihr neues Zuhause. Und das geht schneller und einfacher als Sie vielleicht erwarten. Hierzu teilen Sie uns bitte 14 Tage vor Umzug alle wichtigen Daten mit.

Das brauchen wir von Ihnen

Spätestens 14 Tage vor dem Umzug:

Kündigung mit Angabe der folgenden Informationen:
  • Kundennummer
  • Kündigungsdatum (Auszugstermin)
  • Zählernummern der bisherigen Wohnung
  • Name und Adresse Ihres Nachfolgers oder des Eigentümers

 

Informationen zur neuen Wohnung:
  • Adresse der neuen Wohnung
  • Zählernummern der neuen Wohnung
  • Datum der Wohnungsübernahme
  • ggf. Name des bisherigen Nutzers.
 
Das brauchen wir nach Ihrem Umzug:
  • Zählerstände der alten Wohnung zum Auszug
  • Zählerstände der neuen Wohnung zum Einzug
Nutzen Sie das Kontaktformular

Teilen Sie uns diese Informationen einfach über unser Kontaktformular mit oder nutzen Sie unser Kundenportal für eine schnelle und komfortable Änderungsmitteilung.

Wichtige Änderungen ab dem 6. Juni 2025!

Durch neue rechtliche Vorgaben (EU-Richtlinie 2019/944) ist ab diesem Datum eine rückwirkende An- und Abmeldung zu Ihrem Umzugsdatum nicht mehr möglich.

 

Strom und Gas – Einfach mitnehmen

Ein Umzug steht bevor? Keine Sorge, mit Stadtwerke Gifhorn gestaltet sich der Wechsel an Ihre neue Adresse unkompliziert und reibungslos. Ob Strom oder Gas: Ihre Verträge können Sie problemlos mitnehmen. Stadtwerke Gifhorn übernehmen für Sie die Anpassung und Umstellung – schnell und unkompliziert.

Zählerstände ablesen nicht vergessen!

Am Tag Ihres Umzugs, spätestens kurz danach, sollten Sie die Zählerstände der alten und neuen Adresse ablesen. Diese Angaben sind essenziell für eine korrekte Abrechnung.

Bleiben Sie im selben Ort? Ihr Vertrag kann problemlos mitgenommen werden.
Ziehen Sie in einen anderen Ort? Wir prüfen, ob wir Sie auch dort versorgen können, und erstellen Ihnen gegebenenfalls ein neues Angebot.

Eine rechtzeitige Meldung mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin ist unbedingt erforderlich, da rückwirkende Meldungen ab Juni 2025 nicht mehr möglich sind: Wenn Sie Ihren Auszug verspätet bei uns melden, verschiebt sich der Kündigungstermin und damit das Ende des Abrechnungszeitraums.

Sie haben noch kein Konto? Richten Sie es jetzt ein. In Ihrem persönlichen Kundenzentrum finden Sie bereits die wichtigsten Daten zu Ihren Verträgen und eine bequeme Eingabemaske, die Ihnen den Umzug erleichtert.

Jetzt registrieren