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Teilnahme-
bedingungen

für Aktionen und Gewinnspiele

Allgemeine Teilnahme- und Durchführungsbedingungen mit Datenschutzhinweisen

Kundenbüro Stadtwerke Gifhorn
Teilnahmebedingungen für die Aktion "Kunden werben Kunden"

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an der Aktion „Kunden werben Kunden“ ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen. Mit der Teilnahme werden die Teilnahmebedingungen und Datenschutzbestimmungen akzeptiert.

§1 Veranstalterin

Veranstalterin der Aktion „Kunden werben Kunden“ ist die Stadtwerke Gifhorn GmbH, Torstraße 7, 38518 Gifhorn, vertreten durch ihre Geschäftsführer Olaf Koschnitzki und Rainer Trotzek (nachfolgend als „Stadtwerke“ bezeichnet).

§2 Teilnahmeberechtigung

2.1 Teilnahmeberechtigt ist jede/r Kund*in der Stadtwerke mit einem laufenden Strom- oder Erdgasliefervertrag.

2.2 Neukunde kann jede geschäftsfähige Person mit einer Entnahmestelle im Versorgungsgebiet der Stadtwerke sein, die mindestens 12 Monate nicht mit Strom oder Erdgas von den Stadtwerken beliefert wurde und einen Tarif mit einer Vertragslaufzeit von mind. 1 Jahr abschließt.

§3 Teilnahme- und Prämiengewährung

3.1 Die Aktion beginnt am 01.06.2024 und läuft auf unbestimmte Zeit.

3.2. Im Rahmen des Online-Bestellprozesses unter https://meinportal.stadtwerke-gifhorn.de kann die Empfehlung des Stadtwerke Kunden durch den Neukunden angegeben werden, indem er das Formular innerhalb einer Woche im Kundenbüro abgibt oder per E-Mail an die Adresse: service@stadtwerke-gifhorn.de sendet.

3.3 Der Stadtwerke-Kunde erhält nach einem erfolgreichen wirksamen Vertragsabschluss zur Versorgung mit Strom und/oder Erdgas durch die Stadtwerke sowie nach Ablauf der 14-tätigen Widerrufsfrist (mit einer Vertragslaufzeit von 12 oder 24 Monate) eine Prämiengutschrift in Höhe von 25€ auf den bestehenden bzw. gewählten Tarif.

3.4 Die Prämie kann nicht für bereits abgeschlossene Verträge gewährt werden.

3.5 Der Stadtwerke-Kunde wird in Textform über die Höhe und den Zeitpunkt der Prämiengewährung informiert.

3.6 Eine Barauszahlung sowie eine Übertragung der Prämie sind ausgeschlossen.

§4 Sonstige Bestimmungen

4.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

4.2 Die Stadtwerke behält sich das Recht vor, diese Aktion „Kunden werben Kunden“ ganz oder in Teilen jederzeit und ohne Vorankündigung nach eigenem Ermessen zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden.

Zudem behält sich die Stadtwerke vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Der Vorbehalt der Rechte gilt insbesondere, wenn die Aktion mit unzulässigen Mitteln manipuliert oder der Versuch einer Manipulation unternommen wurde oder

Beiträge, Rechte Dritter verletzen oder strafbare oder sonst rechtswidrige, rufschädigende,

fremdenfeindliche, diskriminierende, rassistische, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende

Äußerungen beinhalten.

4.3 Diese Teilnahmebedingungen können von der Stadtwerke jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden. Sollten einzelne Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

Die Teilnahme an Online-Gewinnspielen der Stadtwerken Gifhorn und deren Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen. Online-Gewinnspiele sind solche, bei denen eine Teilnahme ausschließlich online über die Social Media Plattformen der Stadtwerke Gifhorn, wie Instagram erfolgen kann.

§ 1 Gewinnspiel

Der Veranstalter und alleiniger Ansprechpartner des jeweiligen Gewinnspiels ist die Stadtwerke Gifhorn GmbH, Torstraße 7, 38518 Gifhorn (Stadtwerke Gifhorn). Das jeweilige Gewinnspiel auf Instagram steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram unterstützt, begleitet oder kontrolliert. Der Empfänger der von Ihnen bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram, sondern die Stadtwerke Gifhorn. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden sind nicht an Instagram zu richten, sondern an die Stadtwerke Gifhorn. Wenn der/die Teilnehmer/in das jeweilige Gewinnspiel auf Instagram aufruft und nutzt, werden aber gegebenenfalls personenbezogene Daten durch Instagram direkt von dem/der Teilnehmer/in erhoben (z.B. IP-Adresse und Cookie-ID), und für Instagram zu eigenen Zwecken verwendet. Dies kann auch in den USA erfolgen. Für die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch Instagram, die auch das Setzen von Cookies umfassen kann, sind die Stadtwerke Gifhorn nicht verantwortlich.

§ 2 Geltungsbereich

2.1 Durch die Erfüllung sämtlicher im jeweiligen Gewinnspiel genannten Aufgaben auf der jeweiligen Plattform erkennt der Teilnehmende, die zu diesem Zeitpunkt geltenden Teilnahmebedingungen an und bestätigt, diese zur Kenntnis genommen zu haben.

2.2 Die Stadtwerke Gifhorn sind berechtigt, diese Teilnahmebedingungen jederzeit abzuändern. Dies wird dem Teilnehmenden jeweils rechtzeitig vorher bekannt gegeben.

§ 3 Teilnahme

3.1 Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Nicht teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Minderjährige bedürfen zu ihrer Teilnahme, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, der Zustimmung ihres Erziehungsberechtigten. Die Teilnahme über sogenannte Gewinnspiel-Service-Unternehmen ist ausgeschlossen.

3.2 Eine Person nimmt am jeweiligen Gewinnspiel teil, indem sämtliche im jeweiligen Gewinnspiel genannten Aufgaben erfüllt werden. Der Teilnehmende ist für die Richtigkeit der für das jeweilige Gewinnspiel erforderlichen Angaben verantwortlich. Die Teilnahme hat innerhalb der im jeweiligen Gewinnspiel genannten Frist zu erfol-gen. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang der Gewinnspielabgabe bei den Stadtwerken Gifhorn bzw. dem Online-Dienst, mit dem das jeweilige Gewinnspiel veranstaltet wird.

3.3 Jeder Teilnehmende darf nur 1 x am jeweiligen Gewinnspiel teilnehmen. Mehrere Kommentare eines Nutzenden werden als eine einzelne Teilnahme gewertet.

3.4 Mit der Erfüllung sämtlicher im jeweiligen Gewinnspiel genannten Aufgaben erklärt sich der Teilnehmende für den Fall des Gewinns damit einverstanden, dass er von den Stadtwerken Gifhorn mit Hilfe einer privaten Nachricht (PN) zur weiteren Abwicklung des Gewinnspiels kontaktiert wird und mit seinem gewählten Usernamen oder seinem Namen in anonymisierter Form (z.B. Markus H. aus B.) auf der jeweils betroffenen Social-Media-Seite der Stadtwerke Gifhorn als Gewinnender erwähnt werden kann.

§ 4 Ausschluss vom Gewinnspiel

4.1 Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behalten sich die Stadtwerke Gifhorn das Recht vor, Personen vom jeweiligen Gewinnspiel auszuschließen.

4.2 Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

4.3 Wer unwahre Personenangaben macht, kann vom jeweiligen Gewinnspiel ausgeschlossen werden.

4.4 Diskriminierende, rassistische, pornographische, menschenverachtende, beleidigende oder gegen die guten Sitten verstoßende Kommentare sowie Kommentare, die gegen die Instagram-Gemeinschaftsstandards oder gesetzliche Bestimmungen, insbesondere das Recht am eigenen Bild, das Marken-, Wettbewerbs- und das Urheberrecht verstoßen, werden unvermittelt nach Kenntnisnahme der Stadtwerke Gifhorn entfernt und der betroffene User vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Fotos oder Videos, die andere Personen darstellen, die ohne Einwilligung der betroffenen Person veröffentlicht werden. Bei der Verwendung fremder Inhalte ist der Autor und die Quelle bzw. den Link zur Webseite anzugeben.

§ 5 Durchführung und Abwicklung von Gewinnspielen

5.1 Das jeweilige Gewinnspiel startet mit Erscheinen des entsprechenden Gewinnspiel-Posts auf der jeweiligen Plattform und endet zum angegebenen Zeitpunkt. Die Teilnahme ist nur im jeweils angegebenen Aktionszeit-raum möglich. Spätere Einsendungen/Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Redaktion behält sich vor, Accounts, die sich in irgendeiner Form als unzulässig erweisen, vom Gewinnspiel auszuschließen.

5.2 Die Gewinnenden werden von den Stadtwerken Gifhorn innerhalb von drei Tagen nach Gewinnspielende sofern nicht anders kommuniziert) nach dem Zufallsprinzip ermittelt und per privater Nachricht auf der jeweiligen Plattform, auf der das Gewinnspiel veranstaltet wird (z. B. Instagram) benachrichtigt. Im Falle einer vorherigen Zustimmung können die Gewinnenden namentlich veröffentlicht werden. Meldet sich der Gewinnende nicht innerhalb von zwei Werktagen nach dem Erhalt der Gewinnbenachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinnender ermittelt. Die Bekanntgabe der Gewinnenden erfolgt ohne Gewähr.

5.3 Ein in der Gewinnspielbeschreibung gegebenenfalls bildlich präsentierter Gewinn ist nicht zwingend mit dem zu gewinnenden Gegenstand identisch. Abweichungen insbesondere im Modell, Farbe und Ausstattung u. A. sind möglich.

5.4 Eine Barauszahlung und ein Umtausch der Gewinne sind ausgeschlossen. Kann ein Gewinn von einem Gewinnenden nicht wahrgenommen werden (z. B. wegen Zeitablauf), verfällt er ersatzlos. Der Gewinn ist nicht übertragbar.

5.5 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

5.6 Der Gewinn ist (sofern nicht anders kommuniziert) bei den Stadtwerken Gifhorn in der Torstraße 7, 38518 Gifhorn abzuholen. Wird der Gewinn nicht spätestens eine Woche nach der Erhalt der Benachrichtigung abgeholt, entfällt der Gewinnanspruch.

§ 6 Gewinne

6.1 Der entsprechende Gewinn ist dem jeweiligen Gewinnspiel-Post zu entnehmen.

6.2 Der Gewinn ist nicht übertragbar und nur an dem ausgeschriebenen Datum gültig

6.3 Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich.

§ 7 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Die Stadtwerke Gifhorn behalten sich das Recht vor, das jeweilige Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung zu beenden, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmenden verursacht wird, können die Stadtwerke Gifhorn von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

§ 8 Datenschutz

8.1 Die Empfängerin, der von den Teilnehmenden bereitgestellten Gewinnspieldaten und Informationen, sind die Stadtwerke Gifhorn und nicht die jeweilige Plattform. Die Verarbeitung der Daten erfolgt nur durch die Stadtwerke Gifhorn. Sie werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und nicht zu anderen Werbezwecken genutzt oder an Dritte weitergegeben, es sei denn, die Stadtwerke Gifhorn sind hierzu gesetzlich berechtigt oder verpflichtet.

8.2 Es werden die Usernamen der Teilnehmer sowie die von den Teilnehmenden mitgeteilten Adressdaten erfasst und zur Gewinnermittlung und -übersendung gespeichert. Alle Daten werden spätestens 30 Tage nach Ende des Gewinnspiels gelöscht, die Kommentare auf der entsprechenden Plattform (z. B. Instagram) bleiben allerdings bestehen und sind weiterhin öffentlich einsehbar.

8.3 Es gelten die Datenschutzhinweise der Stadtwerke Gifhorn, abrufbar unter: https://www.stadtwerke-gifhorn.de/stadtwerke…/datenschutz/.

§ 9 Haftung

9.1 Schadensersatzansprüche gegen die Stadtwerke Gifhorn sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Stadtwerke Gifhorn haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Stadtwerke Gifhorn haften in gleicher Weise, wenn von einem ihrer gesetzlichen Vertreter*innen oder leitenden Mitarbeitenden eine Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, verletzt wird.

9.2 Soweit die Stadtwerke Gifhorn dem Grunde nach haften, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Schadensbegrenzung gilt nicht, wenn das schadensauslösende Ereignis durch einen gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten der Stadtwerke Gifhorn grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.

9.3 Soweit die Haftung der Stadtwerke Gifhorn ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeitenden, Vertreter*innen und Erfüllungsgehilfen der Stadtwerke Gifhorn.

9.4 Die Stadtwerke Gifhorn haften nicht für die jeweiligen Nutzerbeiträge der Teilnehmenden. Der Teilnehmende hat die Stadtwerke Gifhorn von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte auf Grund eines Verstoßes des jeweiligen Teilnehmenden gegen Ziffer 4.4 dieser Teilnahmebedingungen gegen die Stadtwerke Gifhorn geltend machen.

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Die Stadtwerke Gifhorn sind berechtigt, von der Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen Abstand zu nehmen oder dieses zu ändern oder anzupassen, wenn dies auf Grund der Umstände notwendig ist. Ansprüche auf Kostenerstattung oder Schadensersatz können hieraus nicht hergeleitet werden.

10.2 Die Stadtwerke Gifhorn sind berechtigt, einen Teilnehmenden des jeweiligen Gewinnspiels mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen, wenn der Teilnehmende diesen Teilnahmebedingungen zu-widerhandelt.

10.3 Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.