Abwendungsvereinbarung
Zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung bieten wir unseren Kunden und Haushaltskunden eine sogenannte Abwendungsvereinbarung an. Das Muster der Abwendungsvereinbarung finden Sie unter:
Diese beinhaltet nach § 19 Abs. 5 Strom-GVV eine Ratenzahlungs- und eine Vorauszahlungsvereinbarung.
Mit Hilfe der Ratenzahlungsvereinbarung kann der Kunde aufgelaufene, fällige Verbrauchsforderungen in angemessenem Zeitrahmen durch Raten in wirtschaftlich vertretbarer Höhe ausgleichen.
Mit der Vorauszahlungsvereinbarung kann der Kunde gleichzeitig die Weiterversorgung auf Vorauszahlungsbasis sicherstellen. Bei einer klassischen Vorauszahlung nach § 14 Abs. 1 Strom-GVV, wie sie in unserer Abwendungsvereinbarung enthalten ist, wird der monatliche
Abschlag nicht zum Ende des Verbrauchsmonats sondern bereits zu dessen Beginn fällig. Damit wird das Auflaufen weiterer offener Forderungen für die Zukunft vermieden.
Gerne können Sie sich mit uns unter 05371 8393-789 oder service@stadtwerke-gifhorn.de in Verbindung setzen, soweit Sie am Abschluss einer Abwendungsvereinbarung interessiert sind. Wir erarbeiten dann ein konkretes Angebot für Sie.