Leistungsverweigerung gemäß Artikel 240 § 1 EGBGB aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Leistungsverweigerungsrecht

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Hiermit mache ich ein vorübergehendes Leistungsverweigerungsrecht gemäß Artikel 240 § 1 EGBGB aus Anlass der COVID-19-Pandemie geltend.
und infolge von Umständen, die auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen sind,

als Verbraucher meine Zahlungen derzeit nicht ohne Gefährdung meines angemessenen Lebensunterhaltes (oder des Unterhalts meiner unterhaltsberechtigten Angehörigen) erbringen kann

bzw.

als Kleinstunternehmer meine Zahlungen derzeit nicht oder nicht ohne Gefährdung der wirtschaftlichen Grundlagen meines Erwerbsbetriebs erbringen kann.

Mir ist bekannt, dass mir lediglich ein befristetes Leistungsverweigerungsrecht zusteht und ich spätestens nach Ablauf der gesetzlich hierfür vorgesehenen Frist (derzeit der 30.06.2020) verpflichtet bin, meinen Zahlungspflichten wieder nachzukommen. Die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Forderungen werden mir nach der gesetzlichen Regelung insoweit lediglich gestundet und müssen nachbezahlt werden.

Ich werde die ausstehenden Zahlungen nach Ablauf des Leistungsverweigerungsrechtes unverzüglich nachholen.

Hinweis:
Sofern Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse es zulassen, Ihren Zahlungspflichten anteilig nachzukommen, empfehlen wir Ihnen, bis zum Ablauf des Leistungsverweigerungsrechts einen reduzierten monatlichen Betrag zu bezahlen. Auf diese Weise reduzieren sich die in diesem Zeitraum anfallenden Forderungen, die Sie später nachzahlen müssen, entsprechend. Bitte nehmen Sie solche Zahlungen selbst vor, eine Abbuchung im Rahmen eines erteilten SEPA-Mandates findet nicht statt.
Informationen zum Datenschutz: Ergänzung Leistungsverweigerungsrecht COVID-19

Weitere Informationen und die ausführliche Datenschutzerklärung für Kunden und Interessenten erhalten Sie unter: https://www.stadtwerke-gifhorn.de/stadtwerke-gifhorn/datenschutz/
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(2) Wir verarbeiten die in diesem Formular zusätzlich abgefragten Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO und Art. 240 § 1 EGBGB zur Prüfung des Leitungsverweigerungsrechts hinsichtlich Ihrer Versorgungsverträge.
(3) Eine Weitergabe oder Offenlegung von personenbezogenen Daten erfolgt an: IT-Dienstleister.
(4) Wir speichern diese Information solange, wie dies für die Abwicklung der gestundeten Ansprüche aufgrund der Covid-19-Pandemie erforderlich ist, d.h. bis zur Zahlung der ausstehenden Ansprüche oder bis zum Wegfall des Leistungsverweigerungsrechts.
(5) Sie haben das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten, das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht der Datenübertragbarkeit (vgl. Art. 15 – 21 DSGVO). Zudem besteht das Recht sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren, z.B.: Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover.