Fragen und Antworten

Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen häufige Fragen zu den Stadtwerken Gifhorn.

Zu den Stadtwerke Gifhorn

Die Stadt kann jetzt Einfluss auf die Energieversorgung nehmen und die Bürger können als Kunden dafür sorgen, dass Wertschöpfung und Gewinne dem eigenen Wohnort zu Gute kommen.

Bislang waren viele Gifhorner Kunden der in Wolfsburg ansässigen LSW Energie GmbH & Co. KG. Jetzt gibt es auch in Gifhorn eine Alternative: ein eigenes Stadtwerk.

Die Stadtwerke Gifhorn gehören zu 51 Prozent der Stadt Gifhorn. Damit sind die Stadtwerke Gifhorn ein mehrheitlich kommunales Unternehmen. Als Mehrheitsanteilseigner gewinnt die Stadt Gifhorn Einfluss auf Infrastruktur und Strategie der Energieversorgung. Entsprechend profitiert die Stadt Gifhorn auch von Gewinnen, die die Stadtwerke erwirtschaften. Diese kommen dann direkt der Stadtkasse Gifhorns zugute.

Die anderen 49 Prozent hält der Braunschweiger Energieversorger BS|ENERGY.

Das in Braunschweig beheimatete Unternehmen BS|ENERGY blickt auf über 150 Jahre Erfahrung in der Energiesparte zurück. Mit der Gründung der Braunschweigerischen Gaserleuchtungsgesellschaft begann 1851 die Energie- und nur knapp 15 Jahre später auch die Wasserversorgung für die Region Braunschweig. Seit 2005 ist der französische Umweltdienstleister Veolia Mehrheitsgesellschafter von BS|ENERGY. Die Stadt Braunschweig hält 25,1 Prozent.

Die BS|ENERGY Gruppe mit ihren rund 1.200 Mitarbeitern ist Grundversorger der Stadt Braunschweig und sichert dort die Versorgung in den Bereichen Energie (Strom, Gas, Fernwärme), Wasser (Trinkwasser und Stadtentwässerung) und Beleuchtung (Stadtbeleuchtung und Ampelanlagen). BS|ENERGY ist ein erfahrener Partner im Bereich der Energieversorgung. Für die Beteiligung in Gifhorn hat sich BS|ENERGY in einem europaweiten Verfahren qualifiziert und gegen den bisherigen Versorger durchgesetzt. Gifhorn ist bereits die vierte Stadtwerke-Partnerschaft in die BS|ENERGY das energiewirtschaftliche Know-how einbringt.

Die Kunden der Stadtwerke Gifhorn profitieren in vielerlei Hinsicht von den Möglichkeiten eines kleinen Stadtwerks. Als lokaler Anbieter können Stadtwerke zum Beispiel schneller als Wettbewerber und näher am Markt entscheiden. Das zeigt sich in der Preisgestaltung und im kernenergiefreien Strommix, der längst nicht selbstverständlich ist. So können die Gifhorner Einfluss auf ihre Energieversorgung nehmen. Durch das Kundenbüro in der Torstraße 7 in Gifhorn ist bei Fragen immer ein Ansprechpartner direkt erreichbar. Außerdem helfen die Kundenberater gern beim Thema Energiesparen oder informieren in Sachen Elektro-Mobilität.

Da die Stadtwerke Gifhorn mehrheitlich in den Händen der Stadt Gifhorn liegen, profitiert auch die Region Gifhorn von ihren Stadtwerken: Der Unternehmensgewinn fließt anteilig direkt in die Stadtkasse.

Zur CO2-Bepreisung

Ab dem Jahr 2021 fällt aufgrund von Belastungen aus dem Kauf von Emissionszertifikaten für den Ausstoß von Treibhausgasen bei der Erzeugung von Wärme nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ein CO2-Preis an. Er soll Anreize für ein umweltschonendes Verhalten setzen: Durch die Verteuerung von Emissionen aus Brennstoffen sollen sich Investitionen in die Reduzierung von CO2 finanziell mehr lohnen, zum Beispiel der Umstieg auf eine effiziente Brennwert-Heizung, die Nutzung klimaschonender Gase wie Biogas oder die Nutzung erneuerbarer Energien wie Solarthermie. Dabei gilt zunächst ein Festpreis für Emissionszertifikate, der bis zum 31.12.2025 jährlich steigt. Diese Kosten sollen Anreize schaffen, mehr Energie zu sparen, auf klimaschonende Technologien umzusteigen und mehr erneuerbare Energien zu nutzen. Mit ihnen finanziert der Bund viele Maßnahmen, wie zum Beispiel Förderprogramme zur Gebäudesanierung. Künftig wird auch die EEG Umlage mit Einnahmen aus der CO2-Bepreisung gesenkt werden können.

Das BEHG ist ab 2021 die gesetzliche Grundlage für eine Einführung des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS). Dieses Gesetz ermöglicht den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen und sorgt für eine Bepreisung dieser Emissionen, soweit sie nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind. Alle CO2-Emissionen, die durch den Verkauf von Brennstoffen, insbesondere Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas, Erdgas und Kohle (ab 2023) entstehen, werden in den nEHS einbezogen.

Das BEHG wurde im November 2019 im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung verabschiedet. Es ist die Grundlage für einen nationalen CO2-Emissionshandel und führt zu einer Bepreisung der CO2-Emissionen, soweit sie nicht vom europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erfasst sind. Im Jahr 2020 wurde das Gesetz noch einmal überarbeitet, da sich Bund und Länder im Dezember 2019 darauf geeinigt hatten, den von der Bundesregierung vorgesehenen Preispfad anzuheben. Gasvertriebe sind sogenannte Inverkehrbringer nach dem BEHG und müssen für verkauftes Erdgas CO2-Zertifikate kaufen. Dies geschieht in einem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS oder auch Brennstoffemissionshandel): Das nEHS wird neu in Deutschland etabliert und ist bei der Deutschen Emissionshandelsstelle DEHST angesiedelt.

Ziel der Bundesrepublik Deutschland ist es im Jahr 2050 treibhausgasneutral zu sein. Um dieses Klimaschutzziel tatsächlich zu erreichen, müssen Klimaschutzmaßnahmen ergriffen werden. Dazu müssen alle Sektoren beitragen. Sektoren sind zum Beispiel die Energiewirtschaft, die Industrie, Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft. Um welche Mengen die Sektoren ihren Treibhausgasausstoß bis wann senken müssen, ist im Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschrieben. Werden diese Emissionssenkungen nicht erreicht, müsste Deutschland aufgrund von EU-rechtlichen Verpflichtungen (EU-Klimaschutzverordnung) überschüssige Emissionsrechte von anderen Mitgliedstaaten zu heute noch nicht absehbaren Preisen ankaufen. Um dies zu verhindern, wurden im Klimaschutzprogramm 2030 eine Reihe von Maßnahmen für die einzelnen Sektoren beschlossen. Neben Förderprogrammen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen sind auch preisliche Anreize ein wichtiger Bestandteil des Maßnahmenbündels. Mit dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) gibt es für fast die gesamte Energiewirtschaft und weite Teile der Industrie bereits einen preislichen Anreiz zur Einsparung von CO2. Außerhalb des ETS fehlt jedoch bisher ein solcher Anreiz. Mit dem nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen wird diese Lücke geschlossen. Die Verbraucherinnen und Verbrauccher und Unternehmen erhalten einen Anreiz für den Umstieg von emissionsintensiven auf klimaschonendere Technologien.

Auch bei der Verbrennung von Erdgas entsteht CO2 – jedoch weniger als bei der Nutzung aller anderen fossilen Energieträger. Der geringere CO2-Gehalt von Erdgas im Vergleich zu allen anderen fossilen Energieträgern zeigt sich auch in der Höhe der CO2-Bepreisung. Da die Energieträger nach dem BEHG gemäß ihren spezifischen CO2-Emissionen bepreist werden, erhält Erdgas bei einem CO2-Preis von 25 Euro/Tonne einen verhältnismäßig geringen Aufpreis von 0,54 Cent/kWh, dies entspricht etwa 10 Prozent des Endpreises.

Zum Vergleich: Heizöl hingegen enthält einen Aufschlag von 0,0808 t CO2/GJ bzw. 0,87 Cent/kWh.

Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startet 2021 mit einem Festpreissystem, das heißt, der Preis pro Tonne CO2 ist fix und vorab festgelegt. Als Erdgaslieferant benötigen wir für jede Tonne CO2, das durch uns verkauftes Erdgas verursacht wird, ein Zertifikat als Verschmutzungsrecht. Dabei steigt der Preis pro Tonne CO2 jährlich. Als Energielieferant kaufen wir die Zertifikate zu folgenden Preisen ein:

  • 2021: 25 € pro Tonne CO2

Das entspricht netto etwa 6 Cent pro Liter Superbenzin, etwa 7 Cent pro Liter Diesel, etwa 7 Cent pro Liter Heizöl und 0,455 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 %.

  • 2022: 30 € pro Tonne CO2
  • 2023: 35 € pro Tonne CO2
  • 2024: 45 € pro Tonne CO2
  • 2025: 55 € pro Tonne CO2

Der Preis für eine Tonne CO2-Emissionen ist für 2021 mit 25 Euro festgelegt und wird entsprechend des jeweiligen CO2-Ausstoßes, der bei der Verbrennung der Energieträger freigesetzt wird, umgelegt. Bis 2025 ist eine kontinuierliche Preisentwicklung festgelegt. Dabei steigt der Preis bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne CO2. Ab dem Jahr 2026 werden die sogenannten CO2-Zertifikate gehandelt. Das heißt, in einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen von 55 bis 65 Euro wird sich der Preis in einem Markt bilden, in dem CO2-Zertifikate verkauft und gekauft werden können. Ab 2027 sieht das Gesetz keine Festpreise bzw. Ober- und Untergrenzen mehr vor. Die Preisentwicklung für diesen Zeitraum wird von Angebot und Nachfrage bestimmt werden und lässt sich derzeit nicht voraussagen.

Der CO2-Preis wird genauso wie Steuern und Abgaben in die Energiepreise einkalkuliert. Das kann zu steigenden Energiepreisen führen. Dieser Preisbestandteil ist vom Energievertrieb nicht frei zu gestalten, sondern staatlich vorgegeben.

Ja, der Vermieter ist berechtigt, über die jährliche Heiz- und Nebenkostenabrechnung die entstandenen Energiekosten auf die Mieter umzulegen. Wenn der CO2-Preis als gesetzlich induzierter Preisbestandteil Einfluss auf die Höhe der Heiz- und Nebenkosten hat, kann sie der Vermieter in der Regel vollständig weitergeben.

Klimaneutrale Gase wie Wasserstoff oder Bio-Erdgas ermöglichen eine Entwicklung hin zu einer klimaschonenden Wärmeversorgung mit sinkender CO2-Emission. Sofern eine Anrechenbarkeit der klimaneutralen Gase weiter gewährleistet wird (bisher ist dies für 2021 und 2022 so vorgesehen), werden sie nicht oder nur mit einem geringen Anteil in die CO2-Bepreisung einbezogen. Damit müssen die Gasvertriebe weniger CO2-Zertifikate einkaufen und können diesen Kostenvorteil an die Kunden weitergeben. Die Gaswirtschaft unterstützt diese Entwicklung maßgeblich.

Erdgas wird auch zukünftig ein sicherer Teil des Energiesystems und ein Energieträger sein, der als Partner der Erneuerbaren Energien zur Erreichung der Klimaziele beiträgt und dabei maßgeblich die Bedürfnisse und Anforderungen der Kunden erfüllt. Erdgas spielt im Wärmemarkt eine große Rolle und Gasheizungen erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Im Neubau bietet Erdgas in Kombination mit Erneuerbaren Energien eine vergleichsweise kostengünstige Option der umweltschonenden Energieversorgung. Im Bestand wird jede zweite Wohnung mit Erdgas beheizt und ermöglicht so bezahlbare und komfortable Wärmeversorgung mit relativ geringen CO2-Emissionen. Da die Gebäudesanierungsrate in Deutschland sehr niedrig ist, wird die Dekarbonisierung im Gebäudesektor zu erheblichen Teilen durch die Umstellung auf CO2-ärmere Energieträger wie Gas vorangetrieben werden. Dazu trägt die CO2-Bepreisung bei. Mit klimaschonenden Gasen und der vorhandenen Infrastruktur wird die Gaswirtschaft den Wärmemarkt zunehmend grüner gestalten.

Ja, alle Erdgasverbraucher müssen ab dem Jahr 2021 für die entstehenden CO2-Emissionen zahlen. Je Kilowattstunde (kWh) Erdgas entstehen etwa 180g CO2. Umgerechnet auf einen Preis von 25 € je Tonne CO2 ergeben sich somit Kosten in Höhe von 0,455 Cent/kWh. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh im Jahr 2021 ergeben sich dadurch Mehrkosten in Höhe von 91 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Dieser Betrag wird in den nächsten Jahren weiter steigen.

Sie können diesen Betrag, der aufgrund Ihres CO2-Ausstoßes entsteht, senken. Denn dieser ist abhängig von Ihrem Verbrauch: Je weniger Erdgas Sie verbrauchen, desto weniger Kosten entstehen.

Zur Energie der Stadtwerke Gifhorn

Die Stadtwerke Gifhorn bieten Strom und Gas im gesamten Landkreis Gifhorn an.

Dumpingpreise werden nicht geboten, sondern gute Leistung zum guten Preis. Fast alle Haushalte können bei einem Wechsel zu den Stadtwerken Gifhorn bares Geld sparen.

Der Strompreis setzt sich übrigens aus verschiedenen Komponenten zusammen. Mit rund 50 Prozent machen staatlich veranlasste Steuern, Abgaben und Umlagen den größten Teil des Preises für eine Kilowattstunde Strom aus. Rund 20 Prozent entfallen auf Netzentgelte, Messung und Messstellenbetrieb. Lediglich auf cirka 30 Prozent des Strompreises haben Stromlieferanten wie die Stadtwerke Gifhorn Einfluss: Sie entfallen auf Strombeschaffung, Vertrieb und Service.

Die Stadtwerke Gifhorn selbst besitzen derzeit noch keine eigenen Anlagen zur Energieerzeugung, auch nicht im Bereich erneuerbarer Energien. Das ist aber geplant.

Der von den Stadtwerken Gifhorn verkaufte Strom ist kernenergiefrei. Aus welchen einzelnen Bestandteilen der Strom eines Energieversorgers wie den Stadtwerken Gifhorn besteht, zeigt der sogenannte Stromherkunftsnachweis, auch Strommix genannt. Im Energieträgermix der Stadtwerke Gifhorn besteht der Strom derzeit aus folgenden Energieträgern: 36,4 Prozent Kohle, 30,8 Prozent Erdgas, 24,1 Prozent erneuerbare Energien (gefördert nach dem EEG), 7,1 Prozent sonstige erneuerbare Energien und 1,6 Prozent sonstige fossile Energieträger. In der gesetzlichen Stromkennzeichnung wird die atomstromfreie Belieferung rückwirkend zum Jahresende berechnet. Bis dahin handelt es sich um vorläufige Werte, da die Stadtwerke Gifhorn erst seit 2013 Kunden versorgen.

Für Kunden, die hundertprozentig grünen Strom beziehen möchten, bieten die Stadtwerke Gifhorn das Produkt Gifhorn|Naturstrom an. Dieser Strom wird vollständig aus erneuerbaren Energien erzeugt und entspricht den strengen Vorgaben des Grüner Strom Label e.V. in der Kategorie "Gold". Außerdem wird ein Cent pro verbrauchte Kilowattstunde in den Neubau von Anlagen zur "grünen" Stromerzeugung investiert.

Hintergrundinformation zum Strommix: Physikalisch kommt aus der Steckdose immer der gleiche Strom, ganz unabhängig vom Anbieter, denn Strom geht immer den Weg des geringsten Widerstandes. Man kann sich das Stromleitungsnetz wie einen großen See vorstellen: Aus verschiedenen Quellen und Kraftwerken wird Strom ins Netz eingespeist, und die Verbraucher entnehmen an vielen verschiedenen Stellen Strom aus diesem Strommix. So kann man dem Strom, den man selber bezieht, nicht ansehen, welcher Energiequelle er entstammt. Aus Sicht der Verbraucher (und aus Umweltsicht!) kommt es deshalb darauf an, wie dieser See gefüllt wurde: Anbieter von reinen Naturstrom Angeboten müssen so viel Naturstrom in das Stromnetz einspeisen, wie ihre Kunden an anderer Stelle daraus entnehmen. Je mehr Kunden sich also für ein reines Naturstromangebot entscheiden, umso mehr Naturstrom fließt in den See.

In einer EU-Richtlinie ist geregelt, dass der von einem Vorlieferanten erzeugte Strom ein Stromerzeugungs-Zertifikat erhalten muss. In ihm wird bestätigt, auf welche Weise eine Energiemenge produziert wurde. Anhand des Zertifikats können Stromanbieter wie die Stadtwerke Gifhorn nachvollziehen, welchen Strommix der Lieferant erzeugt und bereitgestellt hat.

Der Strom der Stadtwerke Gifhorn wird außerdem jährlich mit einer gesetzlichen Stromkennzeichnung versehen. Jeweils zum Jahresende wird rückwirkend berechnet, welchen Strommix die Stadtwerke Gifhorn angeboten haben. Eine Grafik zeigt die prozentuale Aufteilung der Energieträger, aus denen der Strom erzeugt wird.

Zur Energiewende

Die Energiewende führt unabhängig vom Wohnort dazu, dass immer mehr Strom aus erneuerbaren Energien produziert und verbraucht wird aber auch, dass die Kosten für eine Kilowattstunde Strom steigen. Grund dafür sind in erster Linie die steigenden staatlichen Abgaben, Steuern und Umlagen, mit denen die Energiewende vorangetrieben wird. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist vorgesehen, dass der "grün" erzeugte Strom vorrangig ins Netz eingespeist und unabhängig vom Marktpreis vergütet wird. Doch der Verbraucher profitiert - zumindest finanziell - davon nicht: Je tiefer die Börsenpreise sind, desto höher fällt später die vom Verbraucher zu finanzierende EEG-Umlage aus, denn sie finanziert die Kluft zwischen Strompreis und garantierter Vergütung.

Die Stadtwerke Gifhorn unterstützen die Energiewende durch das Angebot kernenergiefreier und zertifizierter Naturstromprodukte und fühlen sich dem Umwelt- und Klimaschutz verpflichtet. Dazu gehören insbesondere die Förderung erneuerbarer Energien durch die Belieferung mit Ökostrom als Standardprodukt, die dezentrale Energieerzeugung und E-Mobilität. In den nächsten Jahren sollen verschiedene Projekte passend zur Stadt, den Bürgern und ihren Bedürfnissen realisiert werden.