Informationen zum CO2-Preis für Erdgas

Die Bundesregierung strebt das Ziel an, 55 Prozent weniger klimaschädliche Treibhausgase gegenüber 1990 aus­zustoßen. Hierzu wurde am 9. Oktober 2019 das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Ein wesentlicher Bestandteil des Klima­schutz­programms ist die Einführung eines nationalen Emissions­handel­ssystems, welches uns als Energielieferanten dazu verpflichtet CO2-Zertifikate für das an Sie gelieferte Erdgas zu erwerben. Diese müssen wir dann wiederum an die Behörden weitergeben. Die Preise für diese sogenannten CO2 Zertifikate sind gesetzlich festgelegt. Die gesetzliche Grundlage bildet das Brenn­stoff­emissions­handelsgesetz (BEHG), das am 20.12.2019 in Kraft getreten ist.

Im Gegenzug wird die Bundesregierung den Strombezug günstiger machen. Das erfolgt in Schritten bei der EEG-Umlage. Des Weiteren folgen Förderprogramme für Gebäudesanierung und Elektromobilität, um die CO2-Emissionen zu reduzieren.

CO2-Preis Entwicklung

Jahr202120222023202420252026
CO2-Preis (netto)25€/t30€/t30€/t35€/t45€/t55€/t

Aufschlag Erdgas

(netto)

0,455 ct/kWh0,546 ct/kWh0,544 ct/kWh

0,635 ct/kWh

0,816 ct/kWh0,997 ct/kWh

Fragen und Antworten

Ab dem Jahr 2021 fällt aufgrund von Belastungen aus dem Kauf von Emissionszertifikaten für den Ausstoß von Treibhausgasen bei der Erzeugung von Wärme nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ein CO2-Preis an. Er soll Anreize für ein umweltschonendes Verhalten setzen: Durch die Verteuerung von Emissionen aus Brennstoffen sollen sich Investitionen in die Reduzierung von CO2 finanziell mehr lohnen, zum Beispiel der Umstieg auf eine effiziente Brennwert-Heizung, die Nutzung klimaschonender Gase wie Biogas oder die Nutzung erneuerbarer Energien wie Solarthermie. Dabei gilt zunächst ein Festpreis für Emissionszertifikate, der bis zum 31.12.2025 jährlich steigt. Diese Kosten sollen Anreize schaffen, mehr Energie zu sparen, auf klimaschonende Technologien umzusteigen und mehr erneuerbare Energien zu nutzen. Mit ihnen finanziert der Bund viele Maßnahmen, wie zum Beispiel Förderprogramme zur Gebäudesanierung. Künftig wird auch die EEG Umlage mit Einnahmen aus der CO2-Bepreisung gesenkt werden können.

Das BEHG ist ab 2021 die gesetzliche Grundlage für eine Einführung des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS). Dieses Gesetz ermöglicht den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen und sorgt für eine Bepreisung dieser Emissionen, soweit sie nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind. Alle CO2-Emissionen, die durch den Verkauf von Brennstoffen, insbesondere Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas, Erdgas und Kohle (ab 2023) entstehen, werden in den nEHS einbezogen.

Das BEHG wurde im November 2019 im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung verabschiedet. Es ist die Grundlage für einen nationalen CO2-Emissionshandel und führt zu einer Bepreisung der CO2-Emissionen, soweit sie nicht vom europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erfasst sind. Im Jahr 2020 wurde das Gesetz noch einmal überarbeitet, da sich Bund und Länder im Dezember 2019 darauf geeinigt hatten, den von der Bundesregierung vorgesehenen Preispfad anzuheben. Gasvertriebe sind sogenannte Inverkehrbringer nach dem BEHG und müssen für verkauftes Erdgas CO2-Zertifikate kaufen. Dies geschieht in einem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS oder auch Brennstoffemissionshandel): Das nEHS wird neu in Deutschland etabliert und ist bei der Deutschen Emissionshandelsstelle DEHST angesiedelt.

Ziel der Bundesrepublik Deutschland ist es im Jahr 2050 treibhausgasneutral zu sein. Um dieses Klimaschutzziel tatsächlich zu erreichen, müssen Klimaschutzmaßnahmen ergriffen werden. Dazu müssen alle Sektoren beitragen. Sektoren sind zum Beispiel die Energiewirtschaft, die Industrie, Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft. Um welche Mengen die Sektoren ihren Treibhausgasausstoß bis wann senken müssen, ist im Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschrieben. Werden diese Emissionssenkungen nicht erreicht, müsste Deutschland aufgrund von EU-rechtlichen Verpflichtungen (EU-Klimaschutzverordnung) überschüssige Emissionsrechte von anderen Mitgliedstaaten zu heute noch nicht absehbaren Preisen ankaufen. Um dies zu verhindern, wurden im Klimaschutzprogramm 2030 eine Reihe von Maßnahmen für die einzelnen Sektoren beschlossen. Neben Förderprogrammen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen sind auch preisliche Anreize ein wichtiger Bestandteil des Maßnahmenbündels. Mit dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) gibt es für fast die gesamte Energiewirtschaft und weite Teile der Industrie bereits einen preislichen Anreiz zur Einsparung von CO2. Außerhalb des ETS fehlt jedoch bisher ein solcher Anreiz. Mit dem nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen wird diese Lücke geschlossen. Die Verbraucherinnen und Verbrauccher und Unternehmen erhalten einen Anreiz für den Umstieg von emissionsintensiven auf klimaschonendere Technologien.

Auch bei der Verbrennung von Erdgas entsteht CO2 – jedoch weniger als bei der Nutzung aller anderen fossilen Energieträger. Der geringere CO2-Gehalt von Erdgas im Vergleich zu allen anderen fossilen Energieträgern zeigt sich auch in der Höhe der CO2-Bepreisung. Da die Energieträger nach dem BEHG gemäß ihren spezifischen CO2-Emissionen bepreist werden, erhält Erdgas bei einem CO2-Preis von 25 Euro/Tonne einen verhältnismäßig geringen Aufpreis von 0,54 Cent/kWh, dies entspricht etwa 10 Prozent des Endpreises.

Zum Vergleich: Heizöl hingegen enthält einen Aufschlag von 0,0808 t CO2/GJ bzw. 0,87 Cent/kWh.

Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startet 2021 mit einem Festpreissystem, das heißt, der Preis pro Tonne CO2 ist fix und vorab festgelegt. Als Erdgaslieferant benötigen wir für jede Tonne CO2, das durch uns verkauftes Erdgas verursacht wird, ein Zertifikat als Verschmutzungsrecht. Dabei steigt der Preis pro Tonne CO2 jährlich. Als Energielieferant kaufen wir die Zertifikate zu folgenden Preisen ein:

  • 2021: 25 € pro Tonne CO2

Das entspricht netto etwa 6 Cent pro Liter Superbenzin, etwa 7 Cent pro Liter Diesel, etwa 7 Cent pro Liter Heizöl und 0,455 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 %.

  • 2022: 30 € pro Tonne CO2
  • 2023: 35 € pro Tonne CO2
  • 2024: 45 € pro Tonne CO2
  • 2025: 55 € pro Tonne CO2

Der Preis für eine Tonne CO2-Emissionen ist für 2021 mit 25 Euro festgelegt und wird entsprechend des jeweiligen CO2-Ausstoßes, der bei der Verbrennung der Energieträger freigesetzt wird, umgelegt. Bis 2025 ist eine kontinuierliche Preisentwicklung festgelegt. Dabei steigt der Preis bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne CO2. Ab dem Jahr 2026 werden die sogenannten CO2-Zertifikate gehandelt. Das heißt, in einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen von 55 bis 65 Euro wird sich der Preis in einem Markt bilden, in dem CO2-Zertifikate verkauft und gekauft werden können. Ab 2027 sieht das Gesetz keine Festpreise bzw. Ober- und Untergrenzen mehr vor. Die Preisentwicklung für diesen Zeitraum wird von Angebot und Nachfrage bestimmt werden und lässt sich derzeit nicht voraussagen.

Der CO2-Preis wird genauso wie Steuern und Abgaben in die Energiepreise einkalkuliert. Das kann zu steigenden Energiepreisen führen. Dieser Preisbestandteil ist vom Energievertrieb nicht frei zu gestalten, sondern staatlich vorgegeben.

Ja, der Vermieter ist berechtigt, über die jährliche Heiz- und Nebenkostenabrechnung die entstandenen Energiekosten auf die Mieter umzulegen. Wenn der CO2-Preis als gesetzlich induzierter Preisbestandteil Einfluss auf die Höhe der Heiz- und Nebenkosten hat, kann sie der Vermieter in der Regel vollständig weitergeben.

Klimaneutrale Gase wie Wasserstoff oder Bio-Erdgas ermöglichen eine Entwicklung hin zu einer klimaschonenden Wärmeversorgung mit sinkender CO2-Emission. Sofern eine Anrechenbarkeit der klimaneutralen Gase weiter gewährleistet wird (bisher ist dies für 2021 und 2022 so vorgesehen), werden sie nicht oder nur mit einem geringen Anteil in die CO2-Bepreisung einbezogen. Damit müssen die Gasvertriebe weniger CO2-Zertifikate einkaufen und können diesen Kostenvorteil an die Kunden weitergeben. Die Gaswirtschaft unterstützt diese Entwicklung maßgeblich.

Erdgas wird auch zukünftig ein sicherer Teil des Energiesystems und ein Energieträger sein, der als Partner der Erneuerbaren Energien zur Erreichung der Klimaziele beiträgt und dabei maßgeblich die Bedürfnisse und Anforderungen der Kunden erfüllt. Erdgas spielt im Wärmemarkt eine große Rolle und Gasheizungen erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Im Neubau bietet Erdgas in Kombination mit Erneuerbaren Energien eine vergleichsweise kostengünstige Option der umweltschonenden Energieversorgung. Im Bestand wird jede zweite Wohnung mit Erdgas beheizt und ermöglicht so bezahlbare und komfortable Wärmeversorgung mit relativ geringen CO2-Emissionen. Da die Gebäudesanierungsrate in Deutschland sehr niedrig ist, wird die Dekarbonisierung im Gebäudesektor zu erheblichen Teilen durch die Umstellung auf CO2-ärmere Energieträger wie Gas vorangetrieben werden. Dazu trägt die CO2-Bepreisung bei. Mit klimaschonenden Gasen und der vorhandenen Infrastruktur wird die Gaswirtschaft den Wärmemarkt zunehmend grüner gestalten.

Ja, alle Erdgasverbraucher müssen ab dem Jahr 2021 für die entstehenden CO2-Emissionen zahlen. Je Kilowattstunde (kWh) Erdgas entstehen etwa 180g CO2. Umgerechnet auf einen Preis von 25 € je Tonne CO2 ergeben sich somit Kosten in Höhe von 0,455 Cent/kWh. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh im Jahr 2021 ergeben sich dadurch Mehrkosten in Höhe von 91 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Dieser Betrag wird in den nächsten Jahren weiter steigen.

Sie können diesen Betrag, der aufgrund Ihres CO2-Ausstoßes entsteht, senken. Denn dieser ist abhängig von Ihrem Verbrauch: Je weniger Erdgas Sie verbrauchen, desto weniger Kosten entstehen.