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E-Mail: service@stadtwerke-gifhorn.de​

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Gifhorn|Erdgas-Fix24

Der Tarif mit Planungssicherheit

Machen Sie sich langfristig unabhängig von den Entwicklungen am Energiemarkt und wechseln Sie jetzt zu Gifhorn|Erdgas-Fix24. Wir gewähren Ihnen eine eingeschränkte Preisgarantie bis zum 31.12.2027. Verzichten Sie auf Preisrisiken und setzen Sie auf mehr Planungssicherheit.

Gifhorn Erdgas Fix 24

Unsere aktuellen Preise

Stand: 1. Januar 2026

Jahresabnahme
von 0 bis

kWh
0

Arbeitspreis/kWh (brutto)

Cent
10, 0

Grundpreis/Monat (brutto)

Euro
12,0 0

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AGB

Auftrag / Vertrag

Wir gewähren Ihnen für die Preise des Produktes Gifhorn|Erdgas-Fix24 eine eingeschränkte Preisgarantie bis zum 31.12.2027. Nach Ablauf der Preisgarantie kann eine Anpassung der Grund-
und Arbeitspreise, vorbehaltlich der Änderungen nach Ziff. 6.2 bis 6.5 der AGB, jederzeit zum Monatsersten erfolgen.
Die Preisgarantie bezieht sich allein auf den Grund- und Arbeitspreis (netto) im Sinne der Ziff. 6.2 der AGB
und besteht somit vorbehaltlich von Änderungen folgender Preisbestandteile gemäß Ziff. 6.3 der AGB:
Änderungen der Energiesteuer, Änderungen der Gasspeicherumlage, Änderungen der Umsatzsteuer nach
Ziff. 6.5 der AGB sowie vorbehaltlich der Erhebung zusätzlicher Steuern, Abgaben oder sonstiger hoheitlich
auferlegter Belastungen nach Ziff. 6.4 der AGB, auf deren Anfall wir jeweils keinen Einfluss haben.
Die Preise enthalten die Preisbestandteile gemäß Ziff. 6.1 der AGB und sind Bruttopreise inklusive der
Umsatzsteuer von derzeit 19 %.
Die angegebenen Arbeitspreise enthalten außerdem ab dem 01.01.2026 folgende Preisbestandteile gemäß
Ziff. 6.3 der AGB: die Energiesteuer von derzeit netto 0,550 Cent/kWh (brutto 0,65 Cent/kWh) sowie die
Gasspeicherumlage von derzeit netto 0,000 Cent/kWh (brutto 0,00 Cent/kWh).
Diese Preise gelten im Netzgebiet der LSW Netz GmbH & Co. KG.
„Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche
Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig.
Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie
sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

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Die eingegebenen Daten werden über eine sichere Verbindung übertragen und nur zum Zwecke der Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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