Gifhorn|Erdgas-Smart
Der Erdgastarif mit eingeschränkter Preisgarantie und Wechselbonus
Sie haben keine Lust mehr auf ständig schwankende Gaspreise? Dann wechseln Sie jetzt zu Gifhorn|Erdgas-Smart. Wenn Sie jetzt Ihren Vertrag bei uns abschließen, gewähren wir Ihnen eine eingeschränkte Preisgarantie bis zum 31.12.2026 und einen Wechselbonus von 100€. Verzichten Sie auf Preisrisiken und setzen Sie auf mehr Planungssicherheit.
Unsere aktuellen Preise
Stand: 1. Januar 2026
Jahresabnahme
von 0 bis
Arbeitspreis/kWh (brutto)
Grundpreis/Monat (brutto)
Wechselbonus
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Wir gewähren Ihnen für die Preise des Produktes Gifhorn|Erdgas-Smart eine eingeschränkte Preisgarantie bis zum 31.12.2026. Nach Ablauf der Preisgarantie kann eine Anpassung der Grund-
und Arbeitspreise, vorbehaltlich der Änderungen nach Ziff. 6.2 bis 6.5 der AGB, jederzeit zum Monatsersten erfolgen.
Die Preisgarantie bezieht sich allein auf den Grund- und Arbeitspreis (netto) im Sinne der Ziff. 6.2 der AGB
und besteht somit vorbehaltlich von Änderungen folgender Preisbestandteile gemäß Ziff. 6.3 der AGB:
Änderungen der Energiesteuer, Änderungen der Gasspeicherumlage, Änderungen der Umsatzsteuer nach
Ziff. 6.5 der AGB sowie vorbehaltlich der Erhebung zusätzlicher Steuern, Abgaben oder sonstiger hoheitlich
auferlegter Belastungen nach Ziff. 6.4 der AGB, auf deren Anfall wir jeweils keinen Einfluss haben.
Die Preise enthalten die Preisbestandteile gemäß Ziff. 6.1 der AGB und sind Bruttopreise inklusive der
Umsatzsteuer von derzeit 19 %.
Die angegebenen Arbeitspreise enthalten außerdem ab dem 01.01.2026 folgende Preisbestandteile gemäß
Ziff. 6.3 der AGB: die Energiesteuer von derzeit netto 0,550 Cent/kWh (brutto 0,65 Cent/kWh) sowie die
Gasspeicherumlage von derzeit netto 0,000 Cent/kWh (brutto 0,00 Cent/kWh).
Kunden, die das Produkt Gifhorn|Erdgas-Smart abschließen und in den letzten sechs Monaten vor dem
Zustandekommen des Vertrages nicht von uns beliefert wurden, erhalten einen einmaligen Bonus von bis
zu 100,00 EUR. Der Bonus wird dem Kunden während der vertraglichen Erstlaufzeit tagesgenau mit den
nächsten Turnusabrechnungen gutgeschrieben.
Diese Preise gelten im Netzgebiet der LSW Netz GmbH & Co. KG.
„Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche
Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig.
Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie
sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
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