Gifhorn|Erdgas-Smart
Erdgas zum Festpreis
Sie haben keine Lust mehr auf ständig schwankende Gaspreise? Dann wechseln Sie jetzt zu Gifhorn|Erdgas-Smart. Wenn Sie jetzt Ihren Vertrag bei uns abschließen, gewähren wir Ihnen eine eingeschränkte Preisgarantie bis zum 31.12.2025. Verzichten Sie auf Preisrisiken und setzen Sie auf mehr Planungssicherheit.
Unsere aktuellen Preise
Stand: 1. Juli 2024
Jahresabnahme
von 0 bis
Grundpreis/Monat (brutto)
Arbeitspreis/kWh (brutto)
Der Vertrag endet nach Ablauf des zwölften Belieferungsmonats (Erstlaufzeit). Er verlängert sich auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit. Die Kündigung bedarf der Textform. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben unberührt.
Wir gewähren Ihnen für die Preise des Produktes Gifhorn|Erdgas-Smart eine eingeschränkte Preisgarantie bis zum 31.12.2025. Nach Ablauf der Preisgarantie kann eine Anpassung der Preise, vorbehaltlich der Änderungen nach Ziff. 6.2 bis 6.5 der AGB, jederzeit zum Monatsersten erfolgen.
Die Preisgarantie bezieht sich allein auf den Grund- und Arbeitspreis (netto) im Sinne der Ziff. 6.2 der AGB und besteht somit vorbehaltlich von Änderungen folgender Preisbestandteile gemäß Ziff. 6.3 der AGB: Änderungen der Energiesteuer, Änderungen des CO2-Preises, Änderungen der Gasspeicherumlage, Änderungen der Umsatzsteuer nach Ziff. 6.5 der AGB sowie vorbehaltlich der Erhebung zusätzlicher Steuern, Abgaben oder sonstiger hoheitlich auferlegter Belastungen nach Ziff. 6.4 der AGB, auf deren Anfall wir jeweils keinen Einfluss haben.
Die Preise enthalten die Preisbestandteile gemäß Ziff. 6.1 der AGB und sind Bruttopreise inklusive der Umsatzsteuer von derzeit 7 %.
Die angegebenen Arbeitspreise enthalten außerdem im Kalenderjahr 2024 folgende Preisbestandteile gemäß Ziff. 6.3 der AGB: die Energiesteuer von derzeit netto 0,550 Cent/kWh (brutto 0,65 Cent/kWh), den CO2-Preis von derzeit netto 0,816 Cent/kWh (brutto 0,87 Cent/kWh) sowie die Speicherumlage nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) von netto 0,250 Cent/kWh (brutto 0,30 Cent/kWh).
Diese Preise gelten im Netzgebiet der LSW Netz GmbH & Co. KG.
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
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