
THG-Quote
Wissenswertes zur THG-Quote
Im Mai 2021 hat der Bundestag das Gesetz zur Weitentwicklung der Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, beschlossen. Diese THG-Quote, verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, CO₂-Emissionen zu senken. Der Gesetzgeber schreibt vor, wie viel CO₂ die Mineralölkonzerne jedes Jahr emittieren dürfen. Wird mehr emittiert als erlaubt, müssen die Konzerne die entstehenden Treibhausgasemissionen kompensieren. Die Lösung dazu heißt E-Fahrzeuge. Diese sparen nämlich CO₂-Emissionen ein. Die so gesparten Emissionen können die Mineralölkonzerne kaufen. So vermeiden sie Strafzahlungen und finanzieren den Wandel von fossilen Antrieben hin zur Elektromobilität mit. Die THG-Quote bringt E-Auto-Besitzer*innen Geld und kann ein marktwirtschaftlicher Treiber für die Verkehrswende sein.
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Wichtig: Bei der Prämie handelt es sich um einen unverbindlichen Richtwert. Der genaue Wert der Prämie unterliegt Preisschwankungen am THG-Quotenmarkt. Nach derzeitiger Einschätzung sind Erlöse zwischen 200 und 350 EUR erzielbar. Weiterhin zu beachten: Die Prämie gilt nicht für Hybrid-Fahrzeuge. Die Quote des Vorjahres kann bis zum 31.01. des Folgejahres vermarktet werden.